­

Beschwerdemanagement und Partizipation

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie Beschwerdemanagement

Verantwortungsvolle und liebevolle Pädagogik findet nur dort statt, wo Kinder und Jugendliche in ihrer Person wahrgenommen und anerkannt werden und in Entscheidungen mit einbezogen werden. Nur dann können sich positive Entwicklungs- und Lernprozesse entfalten.

Die rechtliche Grundlage zur Partizipation in Heimen ist eindeutig geregelt: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. (§ 8, SGB VIII)

Das Bayerische Landesjugendamt beschreibt die Beteiligung folgendermaßen: Eine Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung ist zuzulassen und zu unterstützen. Die Bildung von Gremien, die der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in allen Angelegenheiten des Heimlebens dienen, ist zu fördern. Darüber hinaus haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich zu beschweren. Wird ihrer Beschwerde einrichtungsintern oder vom zuständigen Jugendamt nicht abgeholfen, haben sie das Recht, sich an die für die Aufsicht zuständige Stelle zu wenden.

Alle Kinder und Jugendliche sollten geschützt und behütet in ihren Familien aufwachsen. Viele Kinder und Jugendliche müssen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fremd untergebracht werden, da sie in ihrer Herkunftsfamilie in ihrer Entwicklung gefährdet sind. Die bereits vorbelasteten Kinder und Jugendlichen sind auch in einer sozialen Einrichtung immer einem Machtgefälle zwischen den Kindern bzw. Jugendlichen und den Mitarbeitern ausgesetzt. Es muss uns Ansporn sein, besonders sorgfältig mit unserer Macht umzugehen und uns gezielt mit den Voraussetzungen auseinander zu setzten, die dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche bei uns sicher und in Würde aufwachsen können.

Handlungsleitlinien

Orientiert am Leitbild des Familienwerks mit dem zentralen Satz Albert Schweitzers von der „Ehrfurcht vor dem Leben“ üben wir einen achtsamen Umgang miteinander. Die Atmosphäre im Albert-Schweitzer-Familienwerk Bayern ist auf der Mitarbeiterebene von einem offenem Klima und einem herzlichen, humorvollen Umgang geprägt. Dies sehen wir als ein wichtiges Fundament unserer pädagogischen und therapeutischen Arbeit an.

Wenn sich jeder Mitarbeiter als einzigartiger Mensch gesehen fühlt und im Rahmen der Arbeit in seiner fachlich-sozialen Kompetenz geachtet und gefördert wird, so ist hiermit eine wesentliche Grundlage geschaffen, um mit einer wertschätzenden und offenen Haltung unseren Kindern gegenüberzutreten. Es ist unser Ideal, gegenseitigen Respekt und Achtung, Nächstenliebe und Ehrlichkeit vorzuleben und dies für die uns Anvertrauten erlebbar zu machen.

Unsere Aufgabe ist es, den Kindern und Jugendlichen Beteiligung an Entscheidungen und Gestaltungsspielraum bei deren Umsetzung einzuräumen sowie Raum und Strukturen zu schaffen, um Anregungen, Ängste und Beschwerden zu kommunizieren. In der Beteiligung sehen wir einen wesentlichen Aspekt zur Förderung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Kinder und Jugendliche sollen wissen, welche Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, der Übernahme von Verantwortung und der Gestaltung ihres Lebens und ihres Umfeldes es gibt. Sie sollen an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt sein, Mitwirkung und Mitsprache bei Planungen und Entscheidungen haben und so Selbstbestimmung üben und praktizieren.

Die Heranwachsenden lernen, dass sie nicht nur aus ethisch-moralischen Überlegungen heraus Ansprüche haben, sondern dass sie auch auf juristischer Ebene Rechte haben. Sie sollen ein Bewusstsein dafür bekommen, auf welchem Wege sie sich gegen Unrecht zur Wehr setzen können. Die Strukturen im Albert-Schweitzer-Familienwerk bilden den Handlungsrahmen für ein Kind oder einen Jugendlichen, um Wünschen und Beschwerden konkret Ausdruck zu verleihen und den Vorgang nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Allein die vorbereitete Möglichkeit erleichtert die Inanspruchnahme der eigenen Rechte.

Es gilt, die Kinder und Jugendlichen für ihre Bedürfnisse und Freiräume, für Recht und Unrecht, aber auch für ihre Verantwortung und ihre Pflichten zu sensibilisieren und sie zu stärken, damit sie ihr Leben in Zukunft selbstständig und verantwortungsvoll gestalten können.

Hinweis auf Gender-Schreibweise: Wegen der einfacheren Lesbarkeit wird hier nur die männliche Schreibweise verwendet. Es sind jedoch immer auch die weiblichen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit einbezogen.

Weblinks zum Thema:

Gemeinschaftsinitiative „die Beteiligung“ der deutschen Erziehungshilfefachverbände.
Hier finden sie Materialien zu dem Thema in großer Fülle.
www.dieBeteiligung.de

UN Kinderrechte
http://www.kinderrechtskonvention.info/

Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses
http://www.blja.bayern.de/textoffice/empfehlungen/partizipation.html