Was sind Erziehungsstellen?
Professionelle heilpädagogische Erziehungsstellen sind ein Angebot erzieherischer Hilfen im Rahmen einer familiären Erziehungssituation für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Rahmen folgender gesetzlicher Grundlagen: § 27 KJHG in Verbindung mit § 34 KJHG, § 41 KJHG, § 35 a KJHG.In einer heilpädagogischen Erziehungsstelle werden maximal 2 Kinder oder Jugendliche aufgenommen, was die Grundlage für ein Höchstmaß an Kontinuität und Überschaubarkeit bietet. Neben dem persönlichen Engagement sorgen die hohe Fachlichkeit der qualifizierten MitarbeiterInnen und die Unterstützung durch den psychologischen Fachdienst sowie regelmäßige Supervision für einen Rahmen, der den Anforderungen an moderne stationäre erzieherische Hilfen gerecht wird. Erziehungsstellen sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil innerhalb des breiten Angebots der Jugendhilfe. Sie bieten insbesondere Kindern und Jugendlichen mit Bindungsproblemen durch die Einbindung in eine Familie positive Erfahrungsmöglichkeiten und haben sich auch bei schwierigen Kindern und Jugendlichen bewährt.

Manche der Kinder und Jugendlichen sind mit anderen Maßnahmen kaum noch erreichbar, ande­ren soll von vorneherein die hohe Fluktuation an Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitern in nor­malen Heimen erst gar nicht zugemutet werden.

Die professionelle Erziehungsstelle bietet ein Höchstmaß an Kontinuität und Überschaubarkeit der Situation. Unserer Erfahrung nach entwickeln sich Kinder und Jugendliche in Erziehungsstellen deutlich po­sitiver als in anderen Unterbringungsformen. Die Probleme bestehen eher in der Gewinnung von geeigneten MitarbeiterInnen. Es gibt nicht viele geeignete Paare, die Leben und Arbeiten verbin­den wollen, und die die erforderliche persönliche und fachliche Kompetenz besitzen. Umso mehr freuen wir uns, geeignete Familien gefunden zu haben, um Kindern auf diese Weise helfen zu können.

Dabei ist ein Partner als Mitarbeiter der Einrichtung als Dipl. SozialpädagogIn bzw. ErzieherIn oder HeilpädagogIn beschäftigt. Der andere Partner geht einer Tätigkeit außerhalb der Familie nach. Die Erziehungsstelle versteht sich als eine Heimaußenstelle im Rahmen eines differen­zierten Angebotes der Heimpädagogik.

Die ErziehungsstellenleiterInnen tauschen sich regelmäßig in einem Team aus. Sie erhalten Entlastungsdienste, um sich zu erho­len. Bei der Angehörigenarbeit werden die Mitarbeiter von dem psychologischen Fachdienst unter­stützt und je nach Indikation auch begleitet.

Hinter dem Konzept von Erziehungsstellen steht die Überzeugung und die jahrelange Erfahrung, dass den Kindern, die aus Ihrer Ursprungsfamilie herausfallen, vorran­gig durch ein intensives Beziehungs­angebot geholfen werden kann. Die in Heimen übliche Fluktuation an Kindern und Mitarbeiter­Innen ist einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht förderlich.

Zur Geschichte von Erziehungsstellen

„Der Begriff der Erziehungsstellen wurde erstmals 1972 vom Landeswohlfahrtsverband Hessen eingeführt und durch das 1974 veröf­fentlichte Werk „Kinder in Ersatzfamilien“ von Martin Bonhoeffer und Peter Widemann einer interessierten Fachwelt bekannt.
Nach Hansjörg Ludwig (1991) ist eine Erzie­hungsstelle ein privater Haushalt, in dem ein bis zwei, in seltenen Fällen drei, fremdunter­gebrachte junge Menschen unter professio­neller Betreuung in Lebens­gemeinschaft mit dem/der Betreuenden und ggf. dessen/deren Familie leben.

Ludwig (1991) beschreibt die Entwicklung von Erziehungsstellen und ähnlichen Formen fami­liärer „Sonderpflege“ in drei Phasen:
•  Phase: Um 1970 Schaffung der ersten Erzie­hungsstellen durch den LWV Hessen. Ausbau ähnlicher Modelle durch öffentliche Jugendhilfeträger.

•  Phase: Etwa 10 Jahre später wurden von freien Jugendhilfeträgern ähnliche Formen entwickelt, jedoch bei besserer Bezahlung und Betreuung der Familien (Sozia­lthera­peutischer Verein Tübingen)

•  Phase: Anfang der 90er Jahre wurden wei­tere, verbesserte Modelle entwickelt. Ihr Anspruch ist absolute Professionalität und teilweise auch Übernahme der Erziehungs­stellen-Mitarbeiter in ein Angestellten­ver­hältnis.

1990 und 1991 fanden die ersten trägerüber­greifenden Fachtagungen zum Thema Erzie­hungsstellen statt, initiiert durch die Internatio­nale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) in Frankfurt.

Bei eingehendem Vergleich erziehungsstellen­ähnlicher Formen erweisen sich bisher vor al­lem die Modelle als effektiv, in denen pädago­gische Ausbildung und Fähigkeit der Erzie­henden, angemessene Bezahlung, partner­schaftliche Zusammenarbeit und eine ständige fachliche Beratung und Begleitung miteinander in Einklang stehen.“ (aus: Uli Wil­helm: Erzie­hungsstellen – Konzeption eines Betreuungs­angebotes für besonders ent­­wick­lungs­­beein­trächtigte Kinder; Heraus­gegeben vom: Netzwerk Erziehungsstellen Südbayern)

1996 gründete sich die Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Erziehungsstellen Südbayern“. Zu diesem Netzwerk haben sich acht Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zusam­men­geschlossen.

Mit der Aufnahme des Albert-Schweitzer-Familienwerks 2000 wurde das Netwerk von Südbayern auf Bayern erweitert. Das „Netzwerk Erziehungs­stellen Bayern“, so die neue Firmierung, hat sich eine Geschäftsordnung und folgende Standards für die professio­nelle Ausgestaltung von Erziehungs­stellen entwickelt:

Qualitätsstandards Netzwerk Erziehungsstellen Bayern
Im Netzwerk Erziehungsstellen Bayern haben sich Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zu einem Verbund zusammengeschlossen. Sie entwickeln kontinuierlich die Theorie und Praxis des Arbeitsfeldes Erziehungsstelle weiter.

  1. Erziehungsstellen sind Außenstellen einer Trägereinrichtung der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Die gesetzlichen Grundlagen sind die §§ 34 und 35a des SGB VIII und §53 SGB XII. Die Erziehungsstellenfachkräfte nehmen maximal zwei Kinder in ihren Haushalt auf.
  2. Kinder erfahren in Erziehungsstellen ein intensives Beziehungsangebot in einem familiären Umfeld. Die Maßnahme stellt eine längerfristige vollstationäre Unterbringung dar. Die Auswahl und das Aufnahmeverfahren werden entsprechend sorgfältig geplant und durchgeführt. Besonderen Wert legen wir auf die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie.
  3. Die Räumlichkeiten der Erziehungsstellen entsprechen den Anforderungen baurechtlicher Bestimmungen als Wohnraum. Die Raumstruktur gewährleistet die Umsetzung der pädagogischen Konzeption. Die Zutrittsrechte des Trägers sind vertraglich geregelt.
  4. Die Nähe der Erziehungsstelle zur Trägereinrichtung gewährleistet eine kontinuierliche Beratung und eine eventuell notwendige Krisenintervention. Eine ständige Rufbereitschaft besteht.
  5. Bei der Auswahl der für die Arbeit in Erziehungsstellen infrage kommenden Berufsgruppen legen wir die fachlichen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (Nr. 94, 2005, www.bagljae.de) zur Eignung von Mitarbeitern zugrunde (Fachkräftegebot).
  6. Die Erziehungsstellenfachkraft steht in einem weisungsgebundenen Vertragsverhältnis zum Träger. Die Tätigkeit in der Erziehungsstelle findet hauptberuflich statt.
  7. Je Kind, das in einer Erziehungsstelle lebt, wird eine halbe Stelle entsprechend der Berufsgruppenzugehörigkeit der Erziehungsstellenfachkraft vergütet. Die maximale Betreuungszeit eines Kindes liegt innerhalb des aktiven Berufslebens der Erziehungsstellenfachkraft.
  8. Es kommen nur Fachkräfte in Frage, deren im Haushalt lebende Familienmitglieder mit dieser Form der Berufsausübung einverstanden und bereit sind, diese Arbeit mit zu tragen.
  9. Wir gewährleisten eine auf die Arbeit in Erziehungsstellen speziell vorbereitende Qualifizierung.
  10. Ausreichende Vertretung durch pädagogische Fachkräfte für Urlaub, Krankheit und Krisen ist vorgesehen.
  11. Der Träger stellt eine mindestens 14-tägliche fachliche Begleitung und Beratung der Erziehungsstellenfachkraft im Rahmen der Fach- und Dienstaufsicht sicher.
  12. Die einzelnen Erziehungsstellenfachkräfte treffen sich regelmäßig in eigenen Teams. Regelmäßige Fortbildungen und externe Supervision dienen der Qualitätssicherung. Die in den stationären Erziehungshilfen üblichen Dokumentationsvorgaben werden umgesetzt.Bayern, im April 2012

Sie können die Standards des Netzwerks Erziehungsstellen Bayern hier auch als PDF herunterladen Erziehungsstellen-Standards.pdf.